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Oldtimer haben alle gemeinsam, dass sie ihre „Lebenszeit überlebt“ haben.
Weil das im Verhältnis zum Fahrzeugbestand nicht sehr oft vorkommt, sind Oldtimer meist Sammlerstücke und haben im besten Fall auch einen gewissen Sammlerwert.
Damit ein Oldtimer zu einem historischen Fahrzeug wird, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
– vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein
– in den 5 Hauptgruppen dem Originalzustand entsprechen
– in einem guten Erhaltungszustand sein (mindestens Klasse 3 laut Wertskala)
– zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Wollen Sie für Ihr Fahrzeug ein Oldtimergutachten und Exotengutachten erstellen, bin ich für Sie eine kompetente Anlaufstelle.
Ich bin unter anderem auch allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für historische Fahrzeuge bzw. Oldtimer, Youngtimer und Sammlungsobjekte (Fachgruppe 17.47 und 84.77 der Gerichts-Sachverständigen-Liste) und deshalb in der Lage, Ihnen ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug zu erstellen, welches allgemein (auch bei Gericht) anerkannt wird.
Außerdem bin ich „Classic-Analytic- Partner“, deren Bewertungen ebenfalls als Nachweis über den Wert Ihres Fahrzeugs anerkannt werden und meinem Gutachten beiliegen.
– Beratung und Bewertung von historischen Fahrzeugen
– Gutachten über die Erhaltungswürdigkeit von historischen Fahrzeugen (Vorlage bei der Behörde für die Einzelgenehmigung)
– Nahfeldpegelmessung in Anlehnung an die Richtlinie 70/157/EWG
– Wertgutachten für Versicherungseinstufungen
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