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Sie benötigen ein aussagekräftiges, kostengünstiges Dokument, das den allgemein gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht und in dem der individuelle Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder sonstigen Liebhaberfahrzeugs (PKW, LKW, Motorrad) attestiert wird?
Die Bewertung solcher Fahrzeuge erfordert besondere technische und fahrzeugspezifische Kenntnisse. Daher führen wir diese Gutachten und Kurzbewertungen als Partner von Classic analytics und nach deren System durch. Je wertvoller Ihr Fahrzeug desto wichtiger ist bei “Totalverlust” (Diebstahl oder Brandschaden) der aktuelle Nachweis über den Zustand und die Ausstattung des geschädigten Objekts.
Sie erhalten bei mir folgende Gutachten:
– Kurzgutachten (Professional-Check) zur Versicherungseinstufung
– Wertgutachten (Expert-Check) ausführliches Gutachten
– Wiederaufbaugutachten
– Schadengutachten für Oldtimer
– Beratung zur Erteilung H-Kennzeichen
– Das Kurzgutachten (Professional-Check) ist ein aussagekräftiges, kostengünstiges Dokument zur Versicherungseinstufung, dass den allgemein gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht und in dem der individuelle Wert Ihres Fahrzeuges attestiert wird.
Hinweis: Viele Versicherungen akzeptieren derartige Kurzgutachten (Professional-Check) daher nur bis zu einem Marktwert von 50.000 EUR. Bitte fragen sie direkt bei ihrer Versicherung nach, welche Art von Gutachten sie für ihr Fahrzeug benötigen!
Wird zum Beispiel benötigt, wenn ein besonders hochwertiges Fahrzeug, Pkw, Motorrad, Sonderfahrzeug, usw. versichert werden soll ein Fahrzeug verkauft oder gekauft werden soll
die Höhe eines Unfallschadens festgestellt werden muss.
In diesen Fällen erstellen wir maßgeschneiderte Gutachten, deren Prüfungsumfang sich eng an der gestellten Aufgabe orientiert.
Ein Wiederaufbaugutachten soll nach einer kompletten Restaurierung den „wahren Wert“ Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeug dokumentieren, d.h. wir ermitteln nicht nur den Marktwert, sondern bewerten auch die Kosten für den Wiederaufbau (Wiederaufbauwert), wie benötigte Ersatzteile, Restaurierungszeiten und der Anschaffungswert eines zu restaurierenden Fahrzeuges.
Denn Reparaturaufwendungen oder Ersatzteilpreise sind häufig nicht mit denen von modernen Fahrzeugen vergleichbar. Damit Sie einen Schaden geltend machen können, erstellen wir natürlich auch ein Schadensgutachen für ihr Fahrzeug
Sie wollen wissen ob die Erteilung eines H-Kennzeichens für ihr Fahrzeug möglich ist? Sie wollen wissen, ob Ihr Oldtimer die notwendigen Kriterien erfüllt? Vereinbaren Sie einen Termin, gerne beraten wir Sie zu den notwendigen Kriterien persönlich!
Welcher Wert soll im Gutachten ausgewiesen werden?
Vom Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter ermittelt und ausgewiesen werden kann der Marktwert oder der Wiederbeschaffungswert oder ggf. der Wiederherstellwert
Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt.
Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne (Fahrzeughändler) enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein.
Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls / Schadens aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls.
Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung.
Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wird das Fahrzeug beschädigt, dann ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert auch die Grenze des wirtschaftlichen Totalschadens, im Falle eines Haftpflichtschadens liegt diese Grenze bei 130% des Wiederbeschaffungswerts. Sinnvoll ist deshalb auch im Hinblick auf einen Haftpflichtschaden, im Gutachten den Wiederbeschaffungswert auszuweisen.
Der Wiederherstellwert (Wiederherstellungswert / Wiederaufbauwert für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge) bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.
Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein.
Der Wiederherstellwert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde. Dieser im Gutachten ausgewiesene Wert ist für den Versicherer die wesentliche Grundlage für die Beitragsbemessung.
Beantragung über den ADAC, Abnahme mit Prüfprotokoll durch den autorisierten Wagenpassprüfer.
Quelle FIVA Logo: https://fiva.org/en/fiva-home/
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